Landkreis (kurz LK)
Bundesland (kurz BL)
Bund
Befugnisbereich: LK zu BL zu BUND
LK Freie Stadt (3 Stimmen) (ab 500.000 +- 2%)
Bürgermeister
+10 Entscheider
+ Volk
Gemeinde (1 Stimme) (ab 20.000 — 20%)
Bürgermeister
+3 Entscheider
+ Volk
Kreisstadt (2 Stimmen) (ab 30.000 ‑20%)
Bürgermeister
+5 Entscheider
+ Volk
Bundesland (5 Stimmen)
1 Bürgermeister von einem Landkreis
treffen alle Entscheidungen im Bundesland
Alle Kreisräte rufen 1 Kreisminister und 4 Entscheider ein der ihr Landkreis in den jeweiligen Bundesländern vertritt
Landesrat
1 Landesminister und 4 Entscheider
Bund
Bundestag (5 Stimmen)
1 Landesminister und 4 Entscheider eines Bundeslandes sitzen in einem Bundesrat
Also 5*16 = 80 Bundesminister entscheiden alles innerhalb und außerhalb des ganzen Landes
- Wirtschaft
- Finanz
- Familie
- Sozial / Gesundheit
- Umwelt / Natur
- Verkehr
- Innen 2x
- Außen 1x
- Verteidigung / Sicherheit
- Bildung / Aufklärung
- Fortschritt / Entwicklung
- Arbeit
Kontrolle
Revision
Durchführung
Optimierung
Service
Alle Veränderungen müssen im „Volksblatt“ dargelegt werden, wenn das Volk dagegen ist stimmt das Volk ab und entscheidet. Mehr als 51% der Stimmen müssen für die Veränderung sein, dann gibt es die Veränderung. Das Volk zählt als 3 Stimmen. Wenn ½ des Volks dann ½ der Stimmen und die Mehrheit vermindert sich um 1.
3% Arbeitslosigkeit, 2% Inflation, 5% Schuldenabbauquote, weniger Kriminele und Schadstoffe
Verband (Währung immer abnehmen jeder hilft jeden), Steuer = Geld in Kasse aufteilen, Staatshilfe bei Arbeitslosigkeit, Kindergeld (<6=50, <12=100, <18=150), Rente,Arbeitsunfähig,Invalide=400, Behinderung,Verwahrer=300, Bahn staatlich, Kindergarten/Schule pro Kind/Tag=50, freien Handel nicht behindern, Straftaten (körperlich, monetär, psych.) gegen Moral Strafbar St1=1M-5J, St2=5J-30J, St3=ab 30J; Wahlen / Rechtssprechung Lohnbesteuerung ist ein Ertragsabzug, der Staat ist kein öffentlich-rechtliches Gebilde er ist ein Unternehmen das Ziel ist geringe Arbeitslosigkeit, Stabiles Wachstum / Wirtschaft, wenig Schulden; Kinder mit seiner Geburt ist es dem Land angehörig wenn es die Eltern wollen, keine Zweistaatigkeit, jeder kann hier leben wenn er Arbeit Nachweisen kann d.h. Innerhalb von 4 Monaten 100€ Steuer zahlen, von Anfang ist jeder Krankenversichert, Lohnsteuer ist Ertragsabzug = netto ‑Gesundheitssteuer = Barnetto, Lohnsteuer werden 50% auf die Gesundheitssteuer 100%, Haushaltskasse 50% Lohnsteuer und 100% Unternehmensgewinn, Bürgergewinn
Altersvorsorge:
25% 37,5% gesetzlich
20% 17,5% betrieblich
55% 45,0% privat
Pflegevorsorge, Arbeitsunfähigkeit sind 300€ oder 3‑fache Satz Krankenvorsorge, 30% Arbeitgeber muss bis 2W = 100%, ab 3W = 70%, ab 3M = 50%, bei 3x 2W = Kündigung
Antritt der Arbeit Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausgehändigt 1 Auszug erhält Arbeitsamt und 2. erhält der Arbeitgeber Austritt der Arbeit Arbeitnehmer geht zum Staat mit Vorlage des Antritts und Austrittsbescheinigung erhält er Ende des nächsten Monats eine Hilfe (nachschüssig) Wiederantritt wird Antrittsbescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt und die Hilfe wird mit sofortiger Wirkung eingestellt Nichtbeachtung seitens des Arbeitnehmer also Fortzahlung der HIlfe trotz Arbeitsantritt: Rückzahlung der Hilfe seit Arbeitsbeginn, wenn diese nicht schriftlich vorliegt dann alles von Beginn der Arbeit. An- oder Austrittsbescheinigung holt / per Post Arbeitgeber vom Start notariell beklaubigt immer per Kassa (2 Tage verzug) Sammelbelege Anzahl Mitarbeiter, Datum, Name, KNr, wird später nachgereicht, Sammelbeleg muss vorliegen, sonst nichtig
Partei-Satzung
- Es gibt einen Vositzenden, der gleichzeitig die Aussenvertretung für den Zweck der Partei und deren Mitglieder befolgt.
- Zweckfindung gemäß des aktuellen Parteiplans, siehe Anhang A.
- Es findet für die Mitglieder keine Vergütung statt, nur der Vorsitzende wird mit 1/10 des Grundkapital vergütet max. 100.000 Euro pro Jahr.
- Aufgaben:4..1 Aufgaben der Mitglieder:
- jährlichen Parteiensammlung seine Stimme abgeben und Parteienveränderungen vorschlagen
- Parteimarketing ergreifen
- evtl. Vermögensaufstockung durch Spenden tätigen und Dritte animieren zu Spenden oder beizutretten
- Wahl eines neuen Vorsitzenden aus ihrer reihe wenn der aktuelle Vorsitzender gegen die Partei arbeitet
4.2 Aufgaben des Vorsitzenden
- Verwaltung der Partei mit allen Aufgaben
- Kann Fremddienstleister dafür ernennen, ohne die Einwilligung von den Mitgliedern, aber immer im Zweck der Partei.
- Zahlung der Fremddienstleister erfolgt zu angemmessener Zahlung max. 1/5 des Grundkapital.
- Ernennung von Mitglieder zur Einhaltung der Verwaltungstätigkeiten, mit einer Vergütung zu 1/6 des Grundkapital, aber max. 50.000 Euro pro Jahr
- Grundkapital muss immer bestehen bleiben und muss den wirtschaftlichen Geschehnissen angepasst werden.
- Bei Unrechtmässiger Handlung der aufgegebenen Tätigkeit/en Haftung zu privaten und übergebenen parteilichen Vermögen zu 50 Jahren.
- OrganisationsformMitglieder und Vorstand
Bereiche(Eigen/Fremd)
eigene rechtschreibung und grammatik
- keine groshrift
- ubershriften
- satzanfangen
- eigenamen oder einzigartigen dingen
- kein ß, ss nur noch s
- aus ch, Sch wird sh
- ü, ä , ö wird u,a,o
- keine dopelten buchstaben
- fremdworter bleiben fremdworter
- kein ie nur i
- h in wörtern wird gestrishen
- hartes ch wird cr
- aus ck wird k
- aus tz wird z
Schuldenabau:
800€ Grundeinkommen (Freibetrag) monatlich, ab 800,01€ wird 0,01€ besteuert
Est=22%-30%; Kst=0%; Ast=0%; Ust=28%-38% alle Waren
>18J = 100% Freibetrag, <18J = 50% Freibetrag, <7J = 25% Freibetrag
Jeder Bürger muss 1/3 seines Sparens freigeben um Shulden abzuzalen, dieser Betrag kan dan auf 5 Jahre Abgeshrieben werden, in der Est.
Besizsteuer ein Freibetrag von 8400 Euro ales uber 8400€ wird mit 10% versteuert.
Verkersteuer die Umsazsteuer mit 20% Kapitaleinkunfte keine Besteuerung.
Verbrauchsteuer ales andere mit 15% und fosile Steuer mit 55%.