Wissen Neue Politiklandschaft

Land­kreis (kurz LK)
Bun­des­land (kurz BL)
Bund

Befug­nis­bere­ich: LK zu BL zu BUND

LK Freie Stadt (3 Stim­men) (ab 500.000 +- 2%)
Bürgermeister
+10 Entscheider
+ Volk

Gemeinde (1 Stimme) (ab 20.000 — 20%)
Bürgermeister
+3 Entscheider
+ Volk

Kreis­stadt (2 Stim­men) (ab 30.000 ‑20%)
Bürgermeister
+5 Entscheider
+ Volk

Bun­des­land (5 Stimmen)
1 Bürg­er­meis­ter von einem Landkreis
tre­f­fen alle Entschei­dun­gen im Bundesland
Alle Kreis­räte rufen 1 Kreis­min­is­ter und 4 Entschei­der ein der ihr Land­kreis in den jew­eili­gen Bun­deslän­dern vertritt

Lan­desrat
1 Lan­desmin­is­ter und 4 Entscheider

Bund
Bun­destag (5 Stimmen)
1 Lan­desmin­is­ter und 4 Entschei­der eines Bun­des­lan­des sitzen in einem Bundesrat
Also 5*16 = 80 Bun­desmin­is­ter entschei­den alles inner­halb und außer­halb des ganzen Landes

  1. Wirtschaft
  2. Finanz
  3. Fam­i­lie
  4. Sozial / Gesundheit
  5. Umwelt / Natur
  6. Verkehr
  7. Innen 2x
  8. Außen 1x
  9. Vertei­di­gung / Sicherheit
  10. Bil­dung / Aufklärung
  11. Fortschritt / Entwicklung
  12. Arbeit

Kon­trolle
Revision
Durchführung
Optimierung

Ser­vice

Alle Verän­derun­gen müssen im „Volks­blatt“ dargelegt wer­den, wenn das Volk dage­gen ist stimmt das Volk ab und entschei­det. Mehr als 51% der Stim­men müssen für die Verän­derung sein, dann gibt es die Verän­derung. Das Volk zählt als 3 Stim­men. Wenn ½ des Volks dann ½ der Stim­men und die Mehrheit ver­min­dert sich um 1.

3% Arbeit­slosigkeit, 2% Infla­tion, 5% Schulden­ab­bauquote, weniger Krim­inele und Schadstoffe

Ver­band (Währung immer abnehmen jed­er hil­ft jeden), Steuer = Geld in Kasse aufteilen, Staat­shil­fe bei Arbeit­slosigkeit, Kindergeld (<6=50, <12=100, <18=150), Rente,Arbeitsunfähig,Invalide=400, Behinderung,Verwahrer=300, Bahn staatlich, Kindergarten/Schule pro Kind/Tag=50, freien Han­del nicht behin­dern, Straftat­en (kör­per­lich, mon­etär, psych.) gegen Moral Straf­bar St1=1M-5J, St2=5J-30J, St3=ab 30J; Wahlen / Rechtssprechung Lohnbesteuerung ist ein Ertragsabzug, der Staat ist kein öffentlich-rechtlich­es Gebilde er ist ein Unternehmen das Ziel ist geringe Arbeit­slosigkeit, Sta­biles Wach­s­tum / Wirtschaft, wenig Schulden; Kinder mit sein­er Geburt ist es dem Land ange­hörig wenn es die Eltern wollen, keine Zweis­taatigkeit, jed­er kann hier leben wenn er Arbeit Nach­weisen kann d.h. Inner­halb von 4 Monat­en 100€ Steuer zahlen, von Anfang ist jed­er Kranken­ver­sichert, Lohn­s­teuer ist Ertragsabzug = net­to ‑Gesund­heitss­teuer = Bar­net­to, Lohn­s­teuer wer­den 50% auf die Gesund­heitss­teuer 100%, Haushalt­skasse 50% Lohn­s­teuer und 100% Unternehmensgewinn, Bürgergewinn

Altersvor­sorge:
25% 37,5% gesetzlich
20% 17,5% betrieblich
55% 45,0% privat

Pflegevor­sorge, Arbeit­sun­fähigkeit sind 300€ oder 3‑fache Satz Kranken­vor­sorge, 30% Arbeit­ge­ber muss bis 2W = 100%, ab 3W = 70%, ab 3M = 50%, bei 3x 2W = Kündigung

Antritt der Arbeit Arbeits­bescheini­gung vom Arbeit­ge­ber aus­ge­händigt 1 Auszug erhält Arbeit­samt und 2. erhält der Arbeit­ge­ber Aus­tritt der Arbeit Arbeit­nehmer geht zum Staat mit Vor­lage des Antritts und Aus­tritts­bescheini­gung erhält er Ende des näch­sten Monats eine Hil­fe (nach­schüs­sig) Wieder­antritt wird Antritts­bescheini­gung vom Arbeit­ge­ber vorgelegt und die Hil­fe wird mit sofor­tiger Wirkung eingestellt Nicht­beach­tung seit­ens des Arbeit­nehmer also Fortzahlung der HIl­fe trotz Arbeit­santritt: Rück­zahlung der Hil­fe seit Arbeits­be­ginn, wenn diese nicht schriftlich vor­liegt dann alles von Beginn der Arbeit. An- oder Aus­tritts­bescheini­gung holt / per Post Arbeit­ge­ber vom Start notariell beklaubigt immer per Kas­sa (2 Tage verzug) Sam­mel­belege Anzahl Mitar­beit­er, Datum, Name, KNr, wird später nachgere­icht, Sam­mel­be­leg muss vor­liegen, son­st nichtig

Partei-Satzung

  1. Es gibt einen Vositzen­den, der gle­ichzeit­ig die Aussen­vertre­tung für den Zweck der Partei und deren Mit­glieder befolgt.
  2. Zweck­find­ung gemäß des aktuellen Partei­plans, siehe Anhang A.
  3. Es find­et für die Mit­glieder keine Vergü­tung statt, nur der Vor­sitzende wird mit 1/10 des Grund­kap­i­tal vergütet max. 100.000 Euro pro Jahr.
  4. Aufgaben:4..1 Auf­gaben der Mitglieder: 
    • jährlichen Parteien­samm­lung seine Stimme abgeben und Parteien­verän­derun­gen vorschlagen
    • Parteimar­ket­ing ergreifen
    • evtl. Ver­mö­gen­sauf­s­tock­ung durch Spenden täti­gen und Dritte ani­mieren zu Spenden oder beizutretten
    • Wahl eines neuen Vor­sitzen­den aus ihrer rei­he wenn der aktuelle Vor­sitzen­der gegen die Partei arbeitet

    4.2 Auf­gaben des Vorsitzenden

    • Ver­wal­tung der Partei mit allen Aufgaben
    • Kann Fremd­di­en­stleis­ter dafür ernen­nen, ohne die Ein­willi­gung von den Mit­gliedern, aber immer im Zweck der Partei.
    • Zahlung der Fremd­di­en­stleis­ter erfol­gt zu angemmessen­er Zahlung max. 1/5 des Grundkapital.
    • Ernen­nung von Mit­glieder zur Ein­hal­tung der Ver­wal­tungstätigkeit­en, mit ein­er Vergü­tung zu 1/6 des Grund­kap­i­tal, aber max. 50.000 Euro pro Jahr
  5. Grund­kap­i­tal muss immer beste­hen bleiben und muss den wirtschaftlichen Geschehnis­sen angepasst werden.
  6. Bei Unrecht­mäs­siger Hand­lung der aufgegebe­nen Tätigkeit/en Haf­tung zu pri­vat­en und übergebe­nen parteilichen Ver­mö­gen zu 50 Jahren.
  7. Organ­i­sa­tions­for­m­Mit­glieder und Vorstand
    Bereiche(Eigen/Fremd)

eigene rechtschreibung und grammatik

  • keine groshrift
  • uber­shriften
  • satzan­fan­gen
  • eige­na­men oder einzi­gar­ti­gen dingen
  • kein ß, ss nur noch s
  • aus ch, Sch wird sh
  • ü, ä , ö wird u,a,o
  • keine dopel­ten buchstaben
  • fremd­worter bleiben fremdworter
  • kein ie nur i
  • h in wörtern wird gestrishen
  • hartes ch wird cr
  • aus ck wird k
  • aus tz wird z

Schuldenabau:

800€ Grun­deinkom­men (Frei­be­trag) monatlich, ab 800,01€ wird 0,01€ besteuert
Est=22%-30%; Kst=0%; Ast=0%; Ust=28%-38% alle Waren
>18J = 100% Frei­be­trag, <18J = 50% Frei­be­trag, <7J = 25% Freibetrag

Jed­er Bürg­er muss 1/3 seines Sparens freigeben um Shulden abzuzalen, dieser Betrag kan dan auf 5 Jahre Abgeshrieben wer­den, in der Est.

Besizs­teuer ein Frei­be­trag von 8400 Euro ales uber 8400€ wird mit 10% versteuert.
Verk­er­s­teuer die Umsazs­teuer mit 20% Kap­i­taleinkun­fte keine Besteuerung.
Ver­brauch­s­teuer ales andere mit 15% und fos­ile Steuer mit 55%.